Das friedliche Zusammenleben von Menschen in unseren Gemeinden kann nur stattfinden, wenn sich jeder Einzelne nach den jeweils aktuellen Normen, Festlegungen und Gesetzen verhält. Nun kommt es aber hin und wieder doch vor, dass das Verhalten des Nachbarn zum Ärgernis wird.

Ein Weg wäre die Zivilklage vor dem Amtsgericht in Bad Freienwalde, was recht teuer werden könnte. Eine andere Möglichkeit ist die Schiedsstelle im Amt Falkenberg-Höhe.

In der Schiedsstelle gibt es 3 Schiedsleute:

Vorsitzender Herr Peter Hartfiel, Krummenpfahl 17, 16259 Falkenberg
Stellvertreterin Frau Andrea Glende, Krummenpfahl 17, 16259 Falkenberg
Beisitzer Dietrich Jacobs, Dorfstraße 8,16259 Falkenberg

Sprechzeiten der Schiedsstelle im Amt Falkenberg-Höhe

Die Durchführung einer Schiedsverhandlung oder Sühneverhandlung ist gebührenpflichtig.

Der Schiedsmann leitet das Gespräch zwischen den Parteien. Die getroffenen Absprachen werden in einem Protokoll schriftlich festgehalten und unterschrieben. Danach teilen die Parteien sich die Kosten des Verfahrens

Kann keine Einigung erzielt werden, muss der Antragsteller die entstandenen Kosten alleine bezahlen und erhält vom Schiedsmann eine Erfolglosigkeitsbescheinigung ausgestellt, mit der er dann beim Amtsgericht Klage erheben kann.

An den Schiedsmann kann man sich mit Problemen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, vermögensrechtlichen Ansprüchen, Verletzungen der persönlichen Ehre, in Fragen des Nachbarschaftsrechts und sogar bei Straftaten wie z.B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung wenden.

   
   
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