Zusammenstellung wesentlicher Daten
| Objekt | Zweifamilienhaus in 16259 Heckelberg-Brunow, OT Brunow, Dorfplafz 1 |
| Wertermittlungsslichtag und Abschluss der Recherchen | 15. Juni 2007 |
| Ortstermin | 21.05.2007 |
| Bodenwert | 7231 EUR |
| Baujahr des Gebäudes | ca. 1900 |
| Grundstücksfläche | 1033 m² GF |
| Nutzung | Wohnnutzung und gewerbl. Nutzung, künftig wahrscheinlich Wohnnutzung, z. Zt. leerstehend |
| Mieteinheiten | bisher und künftig 2 |
| Wohnlich nutzbare Fläche | 213,91 m² |
| Rohertrag | 9702 EUR/Jahr künftig nach San. u. Mod. |
| Bewirtschaftungskosten | 2005,87 EUR/Jahr rd. 20,67 Prozent des Rohertrags |
| Liegenschaftszinssatz | 2,9 Prozent |
| Restnutzungsdauer | 20 Jahre |
| Instandhaltungsrückstand | 54899 EUR 256,65 €/m2 Wohnfläche |
| Ertragswert | 64761 EUR |
| Sachwert ohne Marktanpassung | 82294 EUR |
| Verkehrswert (Marktwert) | 67000 EUR |
Allgemeine Angaben
Grundstück:
Gemeinde/Ortsteil: 16259 Heckelberg-Brunow/OT
Brunow
Straße: Dorfplatz 1
Art der Nutzung bisher: Wohnungs- und Gewerbenutzung, ab 30.06.2007 leerstehend
künftig:
Wohnungsnutzung mit 2 Mieteinheiten
als wahrscheinlichste Variante
Amtsgericht/Grundbuchamt Bad Freienwalde, Grundbuch von Brunow,
Blatt 221, Flur 1, Flurstück
276: 318 m² GF
Blatt 233, Flur 1, Flurstück 217: 715 m²
Insgesamt 1033 m²
Beide Flurstücke sind mit dem Wohnhaus überbaut
Grundstücksbeschreibung
Grundstücksqualität:
Entsprechend den Eintragungen und der tatsächlichen Nutzung und Nachbarschaftsbebauung Gebäude- und Freifläche (GF) ohne Garten. Auf dem Hof befindet sich die Abwassersammelgrube.
Art und Maß der baulichen Nutzung:
Entsprechend der Bebauung des Nachbargrundstücks,
ohne vorgegebene GRZ und GFZ. Vor dem Westeingang befindet sich noch eine Bushaltestelle,
die verlegt werden soll.
Baurechtliche Einordnung nach § 34 BauGB.
Erschließungszustand
Art der Straße:
Bituminös befestigte Gemeindestraße
Versorgungsleitungen:
Elektro, Trinkwasser, Erdgas
Entsorgung:
Abwassersammelgrube. Es ist davon auszugehen, daß - wie zu dieser Zeit
in der hiesigen Region üblich- die Abwassersammelgrube gewässeraufsichtlich
genehmigt wurde und damit auch Bestandsschutz bis zum Bau einer Abwasserkanalisation
gegeben ist. Nach Auskunft des Trink- und Abwasserverbandes Oderbruch-Barnim
ist eine solche jedoch mittelfristig nicht zu erwarten.
Aufwuchs:
Am Westgiebel 2 ca. 20-jährige Stechfichten und auf dem Hof 2 Birken . Der Aufwuchs ist daher nicht wertrelevant und wertmäßig mit dem Bodenrichtwert erfasst.
Baugrund:
Anhand der vorhandenen Bebauung keine gründungstechnischen Probleme erkennbar.
Zuschnitt:
rechteckig
Immissionen:
Immisionen in Form von Staub, Schwingungen
und Lärm durch den Straßenverkehr sind nicht gegeben.
Lage
Baugebiet:
Dorfmitte
Verkehrslage:
Busverbindungen bestehen nur je 6
x tgl. von und nach Bad Freienwalde. Sonst besteht nur ein guter Straßennetzanschluß.
Die Verkehrslage ist damit insgesamt nur als mäßig einzuschätzen,
was sich bereits in dem relativ niedrigen Bodenrichtwert widerspiegelt.
Himmelsrichtung:
Fensterausrichtung im EG annähernd Nord-Süd und Giebelfenster für das DG Ost-West..
Baubeschreibung
Art der Baulichkeiten und Zweckbestimmung:
Hauptgebäude ist das unterkellerte
Wohnhaus mit Satteldach und voll ausgebautem Dachgeschoß. Als Nebengebäude
ist nur eine auf der Südseite angebaute Garage vorhanden, die jedoch aufgrund
ihres Alters und Zustands sowie der architektonisch schlechten Einordnung zum
Wohngebäude und der Unterkellerung ggf. bei vorgesehenem Neuverputz des
Hauses abzureißen ist. Dafür könnte auf der noch ausreichend
vorhandenen Freifläche, je nach Nutzung, ein sich in die Dorfarchitektur
einfügender Ersatzbau errichtet werden.
Es wird unterstellt, daß bei tw. Veränderung der Raumaufteilung im
Erdgeschoß (Eingang von der Westseite) mit bisher tw. gewerblicher bzw.
gemeindlicher Nutzung mit Feuerwehrversammlungsraum– insbesondere für
eine zweckmäßige und moderne Gestaltung des Sanitärteils- das
Haus künftig mit 2 Wohneinheiten genutzt werden könnte.
Die 2. Wohnung auf der Ostseite im EG und Obergeschoß ist mit dem jetzigen
Grundriß nutzbar.
Für diese Liegenschaft wurde ein Gutachten durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen anfertigen lassen. Weitere Nachfragen zur Liegenschaft können im Amt Falkenberg-Höhe gestellt werden.
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