Zusammenstellung wesentlicher Daten

Objekt Zweifamilienhaus in 16259 Heckelberg-Brunow, OT Brunow, Dorfplafz 1
Wertermittlungsslichtag und Abschluss der Recherchen 15. Juni 2007
Ortstermin 21.05.2007
Bodenwert 7231 EUR
Baujahr des Gebäudes ca. 1900
Grundstücksfläche 1033 m² GF
Nutzung Wohnnutzung und gewerbl. Nutzung, künftig wahrscheinlich Wohnnutzung, z. Zt. leerstehend
Mieteinheiten bisher und künftig 2
Wohnlich nutzbare Fläche 213,91 m²
   
Rohertrag 9702 EUR/Jahr künftig nach San. u. Mod.
Bewirtschaftungskosten 2005,87 EUR/Jahr rd. 20,67 Prozent des Rohertrags
Liegenschaftszinssatz 2,9 Prozent
Restnutzungsdauer 20 Jahre
Instandhaltungsrückstand 54899 EUR 256,65 €/m2 Wohnfläche
Ertragswert 64761 EUR
Sachwert ohne Marktanpassung 82294 EUR
Verkehrswert (Marktwert) 67000 EUR

Allgemeine Angaben

Grundstück:

Gemeinde/Ortsteil: 16259 Heckelberg-Brunow/OT Brunow
Straße: Dorfplatz 1
Art der Nutzung bisher: Wohnungs- und Gewerbenutzung, ab 30.06.2007 leerstehend

künftig:

Wohnungsnutzung mit 2 Mieteinheiten als wahrscheinlichste Variante

Amtsgericht/Grundbuchamt Bad Freienwalde, Grundbuch von Brunow,

Blatt 221, Flur 1, Flurstück 276: 318 m² GF
Blatt 233, Flur 1, Flurstück 217: 715 m²
Insgesamt 1033 m²
Beide Flurstücke sind mit dem Wohnhaus überbaut

Grundstücksbeschreibung

Grundstücksqualität:

Entsprechend den Eintragungen und der tatsächlichen Nutzung und Nachbarschaftsbebauung Gebäude- und Freifläche (GF) ohne Garten. Auf dem Hof befindet sich die Abwassersammelgrube.

Art und Maß der baulichen Nutzung:

Entsprechend der Bebauung des Nachbargrundstücks, ohne vorgegebene GRZ und GFZ. Vor dem Westeingang befindet sich noch eine Bushaltestelle, die verlegt werden soll.

Baurechtliche Einordnung nach § 34 BauGB.

Erschließungszustand

Art der Straße:

Bituminös befestigte Gemeindestraße

Versorgungsleitungen:

Elektro, Trinkwasser, Erdgas

Entsorgung:
Abwassersammelgrube. Es ist davon auszugehen, daß - wie zu dieser Zeit in der hiesigen Region üblich- die Abwassersammelgrube gewässeraufsichtlich genehmigt wurde und damit auch Bestandsschutz bis zum Bau einer Abwasserkanalisation gegeben ist. Nach Auskunft des Trink- und Abwasserverbandes Oderbruch-Barnim ist eine solche jedoch mittelfristig nicht zu erwarten.

Aufwuchs:

Am Westgiebel 2 ca. 20-jährige Stechfichten und auf dem Hof 2 Birken . Der Aufwuchs ist daher nicht wertrelevant und wertmäßig mit dem Bodenrichtwert erfasst.

Baugrund:

Anhand der vorhandenen Bebauung keine gründungstechnischen Probleme erkennbar.

Zuschnitt:

rechteckig

Immissionen:

Immisionen in Form von Staub, Schwingungen und Lärm durch den Straßenverkehr sind nicht gegeben.


Lage

Baugebiet:

Dorfmitte


Verkehrslage:

Busverbindungen bestehen nur je 6 x tgl. von und nach Bad Freienwalde. Sonst besteht nur ein guter Straßennetzanschluß. Die Verkehrslage ist damit insgesamt nur als mäßig einzuschätzen, was sich bereits in dem relativ niedrigen Bodenrichtwert widerspiegelt.

Himmelsrichtung:

Fensterausrichtung im EG annähernd Nord-Süd und Giebelfenster für das DG Ost-West..


Baubeschreibung


Art der Baulichkeiten und Zweckbestimmung:

Hauptgebäude ist das unterkellerte Wohnhaus mit Satteldach und voll ausgebautem Dachgeschoß. Als Nebengebäude ist nur eine auf der Südseite angebaute Garage vorhanden, die jedoch aufgrund ihres Alters und Zustands sowie der architektonisch schlechten Einordnung zum Wohngebäude und der Unterkellerung ggf. bei vorgesehenem Neuverputz des Hauses abzureißen ist. Dafür könnte auf der noch ausreichend vorhandenen Freifläche, je nach Nutzung, ein sich in die Dorfarchitektur einfügender Ersatzbau errichtet werden.
Es wird unterstellt, daß bei tw. Veränderung der Raumaufteilung im Erdgeschoß (Eingang von der Westseite) mit bisher tw. gewerblicher bzw. gemeindlicher Nutzung mit Feuerwehrversammlungsraum– insbesondere für eine zweckmäßige und moderne Gestaltung des Sanitärteils- das Haus künftig mit 2 Wohneinheiten genutzt werden könnte.
Die 2. Wohnung auf der Ostseite im EG und Obergeschoß ist mit dem jetzigen Grundriß nutzbar.

 

Für diese Liegenschaft wurde ein Gutachten durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen anfertigen lassen. Weitere Nachfragen zur Liegenschaft können im Amt Falkenberg-Höhe gestellt werden.


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