Wichtiger Hinweis zu Führerscheinanträgen
Die Antragstellung zum Führerscheinumtausch (betrifft auch LKW-Verlängerung) ist ab dem 01.06.2022 ausschließlich nur noch über das Straßenverkehrsamt möglich.
In diesem Zusammenhang entfällt auch die Ausgabe neuer Führerscheine über die jeweiligen Einwohnermeldeämter.
Anträge auf Erteilung einer Fahrerlaubnis, hierunter fallen die Anträge auf eine Ersterteilung einer Fahrerlaubnis, einschließlich des begleiteten Fahrens ab 17 und Anträge auf Erweiterung einer Fahrerlaubnis, werden weiterhin entgegengenommen.