Landesnahverkehrsplan - Beteiligen auch Sie sich
Der neue LNVP 2023-2027
Das ÖPNV-Gesetz des Landes sieht nach § 7 vor, dass alle fünf Jahre der LNVP für den SPNV fortgeschrieben wird. Das Land Brandenburg als Aufgabenträger für den SPNV definiert durch ihn, wie im Sinne der Daseinsvorsorge und Strukturentwicklung eine ausreichende Bedienung im SPNV erfolgen soll. Der neue LNVP korrespondiert dabei mit umfassenden und integrierten Verkehrs-, Raumordnungs- und Stadtentwicklungsstrategien. Insbesondere sind hier die Mobilitätsstrategie des Landes Brandenburg und das Projekt i2030 zu nennen. Weiterhin korrespondiert der LNVP mit dem aktuellen Berliner Nahverkehrsplan.
Der Entwurf des neuen LNVP wird für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht
Die Erarbeitung des Landesnahverkehrsplans 2023-2027 im Entwurf ist abgeschlossen. Der Entwurf ist nun über eine digitale Plattform veröffentlicht. Damit wird den Aufgabenträgern des kommunalen ÖPNV, den Landesbeauftragten für Gleichstellung und Behinderung sowie allen Bürgerinnen und Bürgern, Verbänden und weiteren Institutionen die Möglichkeit der Beteiligung gegeben.
Die Stellungnahmen sind ausschließlich digital via der Öffentlichkeitsbeteiligungsplattform:
https://brandenburg-bewegen.de
einzusenden und stets kapitelbezogen zu verfassen.
Sie haben die Möglichkeit zwischen
dem 10. Mai und dem 21. Juni 2022
hre Stellungnahme einzureichen.
Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wird der Entwurf überarbeitet, finalisiert und nach der Benehmensherstellung im zugehörigen Landtagsausschuss in Kraft gesetzt.