Wahlen / Abstimmungen
Entsprechend § 9 „Mitwirkung der Ämter…“ des Wahlgesetzes für den Landtag Brandenburg (Brandenburgisches Landeswahlgesetz - BbgLWahlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 02], S.30), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. September 2018 (GVBl.I/18, [Nr. 21], S.6) ist die Vorbereitung und Durchführung der Wahl Aufgabe der Ämter und amtsfreien Gemeinden, Landkreise und kreisfreien Städte, soweit in diesem Gesetz oder in den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften nicht etwas anderes bestimmt ist.
Das Ministerium des Innern kann den Ämtern und amtsfreien Gemeinden, Landkreisen und kreisfreien Städten Weisungen erteilen.
Wahlbehörden sind die Amtsdirektoren, die Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden sowie die Oberbürgermeister.
Wahlbehörde im Amt Falkenberg-Höhe ist der Amtsdirektor
Wahlleiter: Herr Th. Bartels
Stellv. Wahlleiterin: Frau A. Süßbier
Kontakt:
Bekanntmachung der Wahlbehörde
Wahlhelfer*innen für die Bundestagswahl gesucht
Wahltermine / Wahlergebnisse
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Europawahl am 00.00.0000
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Bundestagswahl am 26.09.2021
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Landtagswahl am 00.00.0000
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Kreistagswahl am 00.00.0000
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Kommunalwahl am 00.00.0000
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Volksabstimmungen am 00.00.0000