aus dem Bauamt
Öffentlichkeitsbeteiligung bei Planungen
Auf dieser Seite können Sie sich über aktuelle förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen gemäß §3 (2) und §4 (2) Baugesetzbuch (BauGB) in laufenden Verfahren, die vorbereitende, verbindliche Bauleitplanung und Planungen anderer Behörden betreffend, informieren.
Sie erhalten Einsicht in den Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachungen nach §3 (2) Satz 2 BauGB und in die nach §3 (2) Satz 1 BauGB auszulegenden Entwürfe der Bauleitpläne mit Begründung sowie in die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen.
Bei Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen nach dem BauGB besteht für jedermann die Möglichkeit der Einflussnahme auf die Planung durch das Abgeben einer fristgemäßen Stellungnahme.
Öffentlichkeitsbeteiligungen umfassen neben den laufenden Verfahren der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung auch die Auslegungen von Planungen anderer Behörden.
Aktuell
Gemeinde |
Was |
Zeitraum |
|