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Amt Falkenberg-Höhe

Karl-Marx-Str. 2

16259 Falkenberg
Amtsmitarbeiter

 
 
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Wahlen / Abstimmungen

Entsprechend § 9 „Mitwirkung der Ämter…“ des Wahlgesetzes für den Landtag Brandenburg (Brandenburgisches Landeswahlgesetz - BbgLWahlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 02], S.30), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. September 2018 (GVBl.I/18, [Nr. 21], S.6) ist die Vorbereitung und Durchführung der Wahl Aufgabe der Ämter und amtsfreien Gemeinden, Landkreise und kreisfreien Städte, soweit in diesem Gesetz oder in den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften nicht etwas anderes bestimmt ist.

 

Das Ministerium des Innern kann den Ämtern und amtsfreien Gemeinden, Landkreisen und kreisfreien Städten Weisungen erteilen.

 

Wahlbehörden sind die Amtsdirektoren, die Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden sowie die Oberbürgermeister.

 

Wahlbehörde im Amt Falkenberg-Höhe ist der Amtsdirektor

 

Wahlleiter: Herr Th. Bartels

 

Stellv. Wahlleiterin: Frau A. Süßbier

 

Kontakt:

 

 

Bekanntmachung der Wahlbehörde

 

 

Wahltermine / Wahlergebnisse

 

Europawahl

am 00.00.0000

Bundestagswahl

am 00.00.0000

Landratswahl

am 00.00.0000

Stichwahl Landrat

am 00.00.0000

Landtagswahl

am 00.00.0000

Kreistagswahl

am 00.00.0000

Kommunalwahl

am 00.00.0000

Volksabstimmungen

am 00.00.0000

Volksbegehren ,Sandpisten`

ab 12.10.2021 bis zum 11.04.2022