News-Ticker
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- Information zum Umgang mit Baumfällungen
- Modelversuch zur Alttextilsammlung im Landkreis Märkisch-Oderland / Tourenplan
- Generation-Schach: Jung und Alt am Brett gesucht!
- Pressemitteilung des LK MOL zum Urteil des Oberverwaltungsgerichtes in Sachen Rettungsdienst
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Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit – Amt Falkenberg-Höhe
Stand: 18.06.2026
Barrierefreiheit dieser Internetseite
Das Amt Falkenberg-Höhe setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.amt-fahoe.de.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website www.amt-fahoe.de im Einklang mit den Bestimmungen des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) sowie der Verordnung zur Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik (BbgBITV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.
Gemäß § 2 BbgBITV wird angenommen, dass Webauftritte und Apps barrierefrei sind, wenn die Anforderungen der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 (in der aktuellen Version) erfüllt sind. Die EN 301 549 verweist auf die Anforderungen des internationalen Standards der Web Content Accessibility Guidelines der Version 2.1 (WCAG 2.1) mit den Konformitätsstufen A und AA. Diese Anforderungen bilden den Kern der prüfbaren Erfolgskriterien ab.
Bemühungen zur Unterstützung der Barrierefreiheit
Das Amt Falkenberg-Höhe ergreift die folgenden Maßnahmen, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten:
Barrierefreiheit ist Teil unseres Leitbildes.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit der der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 (in der aktuellen Version) vereinbar. Die Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Trotz unserer Bemühungen können bei den Benutzern einige Probleme auftreten.
Dies ist eine Beschreibung der nicht barrierefreien Inhalte. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie einen nicht barrierefreien Inhalt festgestellt haben, der hier nicht aufgeführt ist. Das Amt Falkenberg-Höhe arbeitet an der technischen bzw. redaktionellen Behebung dieser Probleme.
Alternativtexte:
Nicht alle grafischen Bedienelemente, verlinkten Grafiken oder Fotos haben Alternativtexte oder aussagekräftige Alternativtexte.
Videos:
Nicht alle aufgezeichneten Videos haben synchrone Untertitel oder Audiodeskriptionen oder Volltextalternativen im Kontext.
Audio-Dateien:
Audio-Dateien haben derzeit keine Volltextalternativen im Kontext.
Benutzung von Farben:
Einige Inhalte (Diagramme, Kalender) können nur über die Wahrnehmung von Farben interpretiert oder genutzt werden.
Links:
Der Zweck einiger Links ist nur über den Kontext ermittelbar, nicht über den Linktext selbst.
PDF-Dokumente:
Nicht alle PDF-Dokumente entsprechen den Vorgaben der Barrierefreiheit.
Kompatibilität mit Browsern und unterstützenden Technologien
Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden Browsern kompatibel ist:
alle gängigen Browser in der aktuellen Version und mindestens deren Vorgängerversion
Bewertungsmethoden
Das Amt Falkenberg-Höhe hat die Barrierefreiheit dieser Website mit Hilfe der folgenden Methode bewertet:
Selbsteinschätzung
Feedback und Kontaktangaben
Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Website. Bitte kontaktieren Sie uns auf eine der folgenden Arten:
Telefon: 033458 / 64610.
E-Mail:
Firmenanschrift:
Amt Falkenberg-Höhe
Karl-Marx-Straße 2
16259 Falkenberg
Wir werden Ihnen innerhalb von drei Wochen eine Rückmeldung geben.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie innerhalb eines Zeitraums von drei Wochen eine nicht zufriedenstellende oder keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit des Landes Brandenburg zur Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Angaben und Maßnahmen wenden. Die Durchsetzungsstelle hat nach § 4 Abs. 3 BbgBITV die Aufgabe, das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf barrierefrei gestaltete Websites und mobile Anwendungen gegenüber öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg durchzusetzen.
Die Durchsetzungsstelle prüft aus formaler und inhaltlicher Sicht die Anwendbarkeit eines Durchsetzungsverfahrens und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung der Website oder mobilen Anwendung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg an. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Kontakt:
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam
E-Mail:
Telefon: 0331/866-5048




