Amt Falkenberg-Höhe
Einwohnerzahl insgesamt: ca. 5.100
Das Amt Falkenberg-Höhe bestehend aus den 4 Gemeinden
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Gemeinde Beiersdorf-Freudenberg
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Gemeinde Falkenberg
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Gemeinde Heckelberg-Brunow
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Gemeinde Höhenland
liegt im brandenburgischen Kreis Märkisch-Oderland, welcher durch die Kreisgebietsreform aus den Altkreisen Bad Freienwalde, Seelow und Strausberg entstand. In einer Entfernung zwischen 20 und 40 km nordöstlich vom Berliner Stadtrand gelegen, befindet sich das Amt Falkenberg-Höhe im wesentlichen auf der Hochfläche des Barnim. Lediglich die Gemeinde Falkenberg hat Anteil an den Steilhanggebieten zum Niederoderbruch und, bis zur Alten Oder reichend, am Niederoderbruch selbst.
Das Amt Falkenberg-Höhe gehört mit seinen Gemeinden zum Landkreis Märkisch-Oderland.
Mit Schreiben des Ministerium des Innern Land Brandenburg, Minister des Innern, Alwin Ziel, vom 19. August 1992 an den Landrat des damaligen Kreises Bad Freienwalde, Friedhelm Zapf, wurde den Entscheidungen der Gemeindevertretungen von Beiersdorf, Brunow, Dannenberg/Mark, Falkenberg/Mark, Freudenberg, Heckelberg, Kruge/Gersdorf, Leuenberg und Steinbeck zur Bildung des Amtes Falkenberg-Höhe mit Sitz in Falkenberg/Mark nach erfolgter Stellungnahme des Kreistages vom 10.04.1992 zugestimmt. In Anwendung des § 1 Abs. 4 der Amtsordnung wurde die Gemeinde Wölsickendorf-Wollenberg dem Amt Falkenberg-Höhe zugeordnet. Das wirksame Zustandekommen des Amtes Falkenberg-Höhe wurde zum 21. August 1992 festgelegt. Das Amt Falkenberg-Höhe war das dritte Amt, welches sich im damaligen Kreis Freienwalde gegründet hatte.
Mit Wirkung zum 31.12.2001 wurde auf Grund der Gemeindegebietsreform die Bildung der neuen Gemeinde Beiersdorf-Freudenberg aus den bisherigen Gemeinden Beiersdorf und Freudenberg Gemeinde Falkenberg aus den bisherigen Gemeinden Dannenberg/Mark, Falkenberg/Mark und Kruge/Gersdorf Gemeinde Heckelberg-Brunow aus den bisherigen Gemeinden Brunow und Heckelberg und mit Wirkung zum 01.05.2002 Gemeinde Höhenland aus den bisherigen Gemeinden Leuenberg und Steinbeck vom Innenministerium des Landes Brandenburg genehmigt. Mit dem fünften Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform vom 24.März 2003 wurde die Gemeinde Wölsickendorf-Wollenberg in die Gemeinde Höhenland eingegliedert. Die Eingliederung ist mit den landesweiten Kommunalwahlen am 26. Oktober 2003 wirksam geworden. Die bisherigen Gemeinden sind nunmehr Ortsteile der jeweils neuen Gemeinde.
Die ehemalige Gemeinde Wölsickendorf-Wollenberg hat gegen das Gemeindereformgesetz Verfassungsbeschwerde eingelegt.
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